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Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Der Schaden muß Chartis Europe S.A. unverzüglich (binnen 24 Stunden) gemeldet werden. Im Schadenfall müssen unter anderem nachfolgend genannte Unterlagen eingereicht werden:
Ist Ihre Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis gefährdet, so müssen Sie Ihre Reise unverzüglich stornieren und Chartis Europe S.A. unter der rechts genannten Telefonnummer unterrichten. Die anfallenden Stornokosten müssen bei Ihrem Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle entrichtet werden. Chartis Europe S.A. ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Folgende Unterlagen müssen im Schadenfall eingereicht werden:
Sollte Ihr Gepäck beim Transport beschädigt oder abhanden kommen, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen schriftlich nachmelden. Wichtig: Die Fluggesellschaft und die Bahn stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei Chartis Europe S.A. einreichen müssen. Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle, notfalls bei der Polizei am Heimatort. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Notruf-Zentrale der Chartis Europe S.A., damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann. Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte Originalrechnungen und/oder -rezepte ein. Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke erhalten.